conVens GmbH erneut erfolgreich als AZAV-Träger zertifiziert
Die conVens GmbH ist auch für das Jahr 2015 ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für die Fachbereiche: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches […]